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Behörden-Verzögerung

Bearbeitungszeiten 2026: Warum Ihr Einbürgerungsantrag länger dauert und was Sie tun können

20.06.2026 6 Min. Lesezeit PassKlar Redaktion
Behörden-Verzögerung
Behörden-Verzögerung

Auf einen Blick

  • Die Bearbeitungszeit Einbürgerung beträgt aktuell in vielen Ballungsräumen zwischen 12 und 24 Monaten.
  • Hauptgründe sind der enorme Antragsansturm seit der StAG-Reform 2024 sowie Personalengpässe in der Ausländerbehörde.
  • Eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO ist zulässig, wenn die Behörde ohne zureichenden Grund länger als 3 Monate untätig bleibt.
  • Vor gerichtlichen Schritten empfiehlt sich eine förmliche Sachstandsanfrage zur Klärung des aktuellen Bearbeitungsstands.

Informationsstatus: Verifiziert mit StAG 2026 Reformen

Geprüft auf Konformität mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2026.

Quelle: Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Die Bearbeitungszeit Einbürgerung hat sich im Jahr 2026 zu einer der größten Hürden für Einwanderer auf dem Weg zum deutschen Pass entwickelt. Seit Inkrafttreten der historischen Staatsangehörigkeitsreform im Sommer 2024 verzeichnen die Standesämter und Behörden im ganzen Land eine Rekordzahl an Neueingängen. Die zuständige Ausländerbehörde ist in vielen deutschen Großstädten mit dieser Flut an Anträgen personell und technisch überlastet, was zu extremen Verzögerungen führt.

Warum verzögert sich die Bearbeitungszeit der Einbürgerung?

Es gibt mehrere Faktoren, die die Bearbeitungszeit Einbürgerung verlängern. Die Verkürzung der allgemeinen Aufenthaltsfrist auf 5 Jahre sowie die generelle Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft haben dazu geführt, dass sich die Zahl der Anträge schlagartig vervielfacht hat. Hinzu kommen veraltete, papierbasierte Bearbeitungsprozesse in der Verwaltung und ein akuter Fachkräftemangel. In manchen Kommunen stauen sich Zehntausende unbearbeitete Akten.

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Was können Sie tun, wenn die Ausländerbehörde nicht reagiert?

Liegt Ihr Antrag bereits seit mehreren Monaten unbearbeitet vor, müssen Sie das nicht tatenlos hinnehmen. Der erste sensible Schritt ist das Einreichen einer schriftlichen Sachstandsanfrage. Damit fordern Sie die Behörde auf, Ihnen den aktuellen Stand des Verfahrens mitzuteilen und Verzögerungsgründe zu benennen. Häufig führt dies dazu, dass die Akte erneut in die Hand genommen wird. Bleibt auch dies ohne Erfolg, steht Ihnen der Rechtsweg offen.

Die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO als wirksames Instrument

Wenn die Behörde über Ihren Einbürgerungsantrag ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entscheidet, können Sie eine Untätigkeitsklage erheben. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 75 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung). Das Gesetz sieht vor, dass die Klage zulässig ist, wenn die Behörde nicht innerhalb von 3 Monaten über den Antrag entschieden hat. Um dieses Schreiben professionell aufzusetzen, können Sie unseren kostenlosen Brief-Generator nutzen. Weitere Details zu den rechtlichen Schritten finden Sie im Ratgeber Ausländerbehörde reagiert nicht.

Ungefähre Bearbeitungszeiten nach Städten (Schätzung 2026)

Da es keine einheitlichen Bundesstatistiken gibt, handelt es sich bei den folgenden Werten um eine ungefähre Schätzung basierend auf öffentlichen Berichten und Auskünften von Betroffenen:

Berlin: 18 bis 24 Monate (teilweise länger bei neuen Einbürgerungszentren)

München: 12 bis 18 Monate (Verzögerungen bei Sicherheitsabfragen)

Köln: 18 bis 24 Monate (erhebliche Personalengpässe)

Frankfurt am Main: 12 bis 15 Monate (teilweise beschleunigt durch Online-Verfahren)

Hamburg: 15 bis 20 Monate

Stuttgart: 12 bis 18 Monate

Eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO sollte gut vorbereitet sein. Um die Erfolgsaussichten zu maximieren, sollten Sie vorab sicherstellen, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen. Offizielle Informationen zu den generellen Bundesrichtlinien finden Sie auch auf den Portalen der Bundesregierung oder den BAMF-Leitlinien.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange darf die Ausländerbehörde für die Bearbeitung der Einbürgerung brauchen?

Das Gesetz sieht keine starre Höchstfrist vor, allerdings legt § 75 VwGO fest, dass eine Untätigkeitsklage in der Regel nach einer Frist von 3 Monaten eingereicht werden kann, wenn kein zureichender Grund für die Verzögerung vorliegt.

Was bewirkt eine Sachstandsanfrage beim Einbürgerungsverfahren?

Eine Sachstandsanfrage zwingt die Ausländerbehörde dazu, sich mit dem aktuellen Stand Ihrer Akte zu befassen. Sie dient gleichzeitig als Nachweis dafür, dass Sie sich vor einer Klage um eine außergerichtliche Klärung bemüht haben.

Wann ist eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO sinnvoll?

Sie ist sinnvoll, wenn die Frist von 3 Monaten abgelaufen ist, alle Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, Sie bereits eine Sachstandsanfrage geschickt haben und die Behörde dennoch ohne triftigen Grund nicht entscheidet.

Kann die Ausländerbehörde meinen Antrag wegen einer Untätigkeitsklage ablehnen?

Nein. Eine Klage nach § 75 VwGO ist ein legitimes gesetzliches Recht des Bürgers. Sie zwingt die Behörde lediglich dazu, über Ihren Antrag (positiv oder negativ) zu entscheiden, führt aber nicht zu einer willkürlichen Ablehnung.

Rechtlicher Hinweis

Disclaimer / Haftungsausschluss: PassKlar ist eine automatisierte, KI-gestützte Aufklärungsplattform, die verallgemeinerte Zusammenfassungen öffentlicher rechtlicher Rahmenbedingungen (StAG) bereitstellt. Sie bietet keine rechtsverbindliche Rechtsberatung im Sinne des deutschen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Wenden Sie sich für individuelle rechtliche Einschätzungen stets an einen zertifizierten Einwanderungsanwalt (Fachanwalt für Migrationsrecht) oder Ihre örtliche Ausländerbehörde.

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