Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland 2026 – Alle Regeln
Estado de la información: verificado con las reformas del StAG 2026
Comprobado el cumplimiento de las modificaciones del marco legal de 2026.
Die Einführung der uneingeschränkten doppelten Staatsbürgerschaft markiert eine historische Wende im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht (§ 10 StAG↗). Über Jahrzehnte hinweg galt das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit als ehernes Gesetz der deutschen Migrationspolitik. Einwanderer aus Nicht-EU-Ländern mussten im Regelfall ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, um den deutschen Pass zu erhalten. Dies führte dazu, dass Millionen dauerhaft in Deutschland lebende Menschen aus emotionalen oder rechtlichen Gründen auf die Einbürgerung verzichteten.
Seit dem Inkrafttreten der umfassenden Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) im Sommer 2024, deren administrative Umsetzung sich bis zum Jahr 2026 vollständig eingespielt hat, ist das Erfordernis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ersatzlos gestrichen worden. Deutschland erlaubt nun generell die Mehrstaatigkeit. Dies bedeutet, dass jede Person, die die sonstigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, ihre ausländische Staatsangehörigkeit behalten kann, ohne dass hierfür besondere Ausnahmegründe nachgewiesen werden müssen.
Die rechtliche Grundlage für diesen Paradigmenwechsel bildet der reformierte § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG. Zuvor war dort geregelt, dass der Antragsteller seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren muss. In der aktuellen Fassung ist diese Bedingung komplett entfallen. Ebenso wichtig ist die spiegelbildliche Regelung für deutsche Staatsbürger, die eine ausländische Staatsbürgerschaft erwerben: Die bisher notwendige Beibehaltungsgenehmigung wurde ebenfalls abgeschafft. Wer als Deutscher eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, verliert die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr automatisch.
Dieser Wandel hat erhebliche praktische und emotionale Vorteile. Viele Einwanderer befürchteten bei der Aufgabe ihrer Staatsangehörigkeit den Verlust von Erbrechten, Eigentumsrechten oder Aufenthaltsrechten in ihrem Herkunftsland. Zudem stellt die Staatsbürgerschaft eine tiefe Verbindung zur eigenen Herkunft dar. Mit der neuen Regelung entfallen diese Sorgen vollständig, was zu einem enormen Anstieg der Einbürgerungsanträge in ganz Deutschland geführt hat.
Für die Behörden bedeutet die Gesetzesänderung eine Vereinfachung, da die zeitaufwendige Prüfung von Ausnahmetatbeständen und Härtefällen entfällt. Früher mussten aufwendige Verfahren durchgeführt werden, um nachzuweisen, dass die Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft unzumutbare Kosten verursachen würde oder vom Herkunftsland verweigert wird. Diese bürokratischen Hürden gehören nun der Vergangenheit an.
Trotz der generellen Erlaubnis der doppelten Staatsbürgerschaft müssen Bewerber alle anderen strengen Kriterien für die Einbürgerung erfüllen. Dazu gehören ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in Deutschland, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (B1-Niveau), das Bestehen des Einbürgerungstests sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
Besondere Beachtung gilt der Tatsache, dass das deutsche Recht zwar die doppelte Staatsbürgerschaft vollumfänglich zulässt, das Recht des Herkunftslandes dies jedoch nicht zwingend tut. Einige Staaten entziehen ihren Bürgern automatisch die Staatsangehörigkeit, wenn diese eine fremde annehmen. Antragsteller sollten sich daher vorab bei den Konsulaten ihres Herkunftslandes über die dortigen gesetzlichen Regelungen informieren, um unerwünschte Rechtsfolgen zu vermeiden.
Insgesamt stärkt die doppelte Staatsbürgerschaft die gesellschaftliche Teilhabe und Integration. Sie erkennt an, dass Menschen Identitäten und Zugehörigkeiten zu mehr als einem Land besitzen können, ohne dass dies im Widerspruch zu ihrer Loyalität und ihrem Engagement für die Bundesrepublik Deutschland steht.
Preguntas Frecuentes (FAQ)
Muss ich meine alte Staatsbürgerschaft aufgeben, wenn ich Deutscher werde?
Nein, nach dem reformierten StAG 2026 dürfen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit im Regelfall behalten. Deutschland verlangt keine Aufgabe mehr.
Gilt die doppelte Staatsbürgerschaft für alle Herkunftsländer?
Aus deutscher Sicht ja. Allerdings müssen Sie prüfen, ob Ihr Herkunftsland den automatischen Verlust der Staatsangehörigkeit vorsieht, wenn Sie eine andere annehmen.
Verliere ich als Deutscher meine Staatsbürgerschaft, wenn ich mich im Ausland einbürgern lasse?
Nein. Die Beibehaltungsgenehmigung wurde abgeschafft. Sie können eine ausländische Staatsbürgerschaft annehmen und behalten die deutsche automatisch.
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