Untätigkeitsklage bei Einbürgerung: Kosten & Ablauf


Auf einen Blick
- ✓Die Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn die Behörde den Antrag ohne triftigen Grund länger als 3 Monate nicht bearbeitet.
- ✓Zuständig ist das lokale Verwaltungsgericht (§ 75 VwGO).
- ✓Die Verfahrenskosten werden in der Regel von der Behörde getragen, falls keine rechtfertigenden Gründe für die Verzögerung vorliegen.
- ✓Das Gericht setzt der Ausländerbehörde meist eine Frist zur Entscheidung oder urteilt selbst über den Anspruch.
Estado de la información: verificado con las reformas del StAG 2026
Comprobado el cumplimiento de las modificaciones del marco legal de 2026.
Die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen dauert in vielen deutschen Städten oft Monate oder sogar Jahre. Wenn die Behörde Ihren Antrag ohne zureichenden Grund länger als drei Monate nicht bearbeitet, können Sie eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO erheben.
Ablauf der Untätigkeitsklage:
1. Ablauf der 3-Monats-Frist ab Antragstellung oder Widerspruch.
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2. Einreichung der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.
3. Das Gericht setzt der Behörde eine Frist zur Entscheidung oder entscheidet selbst über den Anspruch.
Kosten und Kostenerstattung: Grundsätzlich trägt die Behörde die Verfahrenskosten, wenn kein hinreichender Grund für die Verzögerung vorlag. Liegt die Verzögerung an Überlastung oder fehlenden Dokumenten, kann das Kostenrisiko variieren. Lassen Sie Ihren Fall daher vorab kostenfrei anwaltlich prüfen.
Preguntas Frecuentes (FAQ)
Wann kann man eine Untätigkeitsklage einreichen?
Eine Untätigkeitsklage kann eingereicht werden, wenn seit dem vollständigen Einreichen des Einbürgerungsantrags mehr als 3 Monate vergangen sind und die Behörde keine Entscheidung getroffen hat.
Wer zahlt die Kosten für die Untätigkeitsklage?
Wenn die Behörde die Verzögerung selbst verschuldet hat, muss sie die Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Aviso Legal
Descargo de responsabilidad: PassKlar es una plataforma educativa automatizada impulsada por IA que proporciona resúmenes generalizados de marcos legales públicos (StAG). No proporciona asesoramiento legal vinculante según la Ley alemana de Servicios Jurídicos (RDG). Para evaluaciones legales individuales, consulte siempre a un abogado de inmigración certificado (Fachanwalt für Migrationsrecht) o a su oficina local de extranjería (Ausländerbehörde).


