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Länder-Leitfaden

Einbürgerung für ukrainische Staatsbürger in Deutschland

13.06.2026 9 Min. Lesezeit PassKlar Redaktion

Estado de la información: verificado con las reformas del StAG 2026

Comprobado el cumplimiento de las modificaciones del marco legal de 2026.

Fuente: Gaceta Federal (BGBl.)

Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs haben über eine Million ukrainische Staatsbürger Zuflucht in Deutschland gefunden. Viele von ihnen haben sich mittlerweile eine Existenz aufgebaut, sprechen die Sprache und planen ihre langfristige Zukunft in Deutschland. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) stellt sich für viele Ukrainer die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Einbürgerung möglich ist und ob sie ihre ukrainische Staatsbürgerschaft behalten können.

Nach dem neuen deutschen Recht, das seit Sommer 2024 in Kraft ist und sich bis 2026 administrativ gefestigt hat, ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland generell und ohne Einschränkungen zulässig. Deutschland verlangt von ausländischen Bewerbern bei der Einbürgerung nicht mehr die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG). Dies ist insbesondere für ukrainische Staatsbürger eine enorme Erleichterung, da die Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft in Kriegszeiten praktisch unmöglich und rechtlich extrem kompliziert war.

Aus deutscher Sicht steht dem Erwerb des deutschen Passes unter Beibehaltung des ukrainischen Passes also nichts im Wege. Die deutschen Einbürgerungsbehörden fordern keinen Nachweis mehr über die Entlassung aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit. Sobald Sie die deutschen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde und können im Anschluss einen deutschen Reisepass und Personalausweis beantragen.

Komplizierter ist die Situation jedoch aus Sicht des ukrainischen Rechts. Das ukrainische Staatsbürgerschaftsgesetz (Gesetz der Ukraine „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“) beruht auf dem Prinzip der einheitlichen Staatsbürgerschaft (Art. 4 der Verfassung der Ukraine). Artikel 19 des Gesetzes sieht vor, dass der freiwillige Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft durch einen volljährigen ukrainischen Staatsbürger einen Grund für den Verlust der ukrainischen Staatsbürgerschaft darstellt.

Allerdings erfolgt dieser Verlust der ukrainischen Staatsbürgerschaft im ukrainischen Recht nicht automatisch im Moment des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Verlust tritt erst an dem Tag in Kraft, an dem das entsprechende Dekret des Präsidenten der Ukraine unterzeichnet wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Betroffene in den Rechtsbeziehungen mit der Ukraine weiterhin ausschließlich als ukrainischer Staatsbürger behandelt. In der Praxis leiten die ukrainischen Behörden solche Verfahren bei im Ausland lebenden Bürgern nur äußerst selten von Amts wegen ein.

Für ukrainische Geflüchtete, die unter dem Schutzstatus nach § 24 AufenthG in Deutschland leben, gibt es eine wichtige Besonderheit bei der Aufenthaltszeit. Zeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gelten als rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Allerdings ist die Einbürgerung direkt aus diesem Aufenthaltstitel heraus gesetzlich ausgeschlossen. Sie müssen vor der Einbürgerung in einen anderen, einbürgerungsfähigen Aufenthaltstitel wechseln, beispielsweise zur Beschäftigung (§ 18a/18b AufenthG) oder als Fachkraft.

Um diesen Wechsel zu vollziehen, müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen (wie ein konkretes Arbeitsplatzangebot und den Lebensunterhalt) erfüllen. Sobald Sie in einen einbürgerungsfähigen Titel gewechselt sind, werden die Zeiten, die Sie mit dem Schutzstatus nach § 24 AufenthG in Deutschland verbracht haben, voll auf die geforderte 5-Jahres-Frist angerechnet. Dies ermöglicht vielen Ukrainern, die seit 2022 im Land sind, eine Einbürgerung bereits im Jahr 2027.

Zusammenfassend bietet das neue StAG eine hervorragende Perspektive für ukrainische Staatsbürger in Deutschland. Die Abschaffung des Prinzips der Vermeidung von Mehrstaatigkeit durch Deutschland löst das schwerwiegende bürokratische Problem der Ausbürgerung aus der Ukraine. Wer die sprachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien in Deutschland erfüllt, kann den deutschen Pass beantragen, ohne die Verbindung zu seiner Heimat rechtlich abbrechen zu müssen.

Preguntas Frecuentes (FAQ)

Werden Zeiten mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für die 5 Jahre angerechnet?

Ja. Die Zeiten, die Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis zum temporären Schutz (§ 24 AufenthG) in Deutschland verbracht haben, zählen voll für die 5-Jahres-Frist. Sie können sich jedoch nicht direkt aus dem Schutzstatus heraus einbürgern lassen, sondern müssen zuvor in einen anderen Aufenthaltstitel (z.B. Arbeitsvisum oder Niederlassungserlaubnis) wechseln.

Entzieht die Ukraine mir automatisch den Pass, wenn ich Deutsche werde?

Nein, ein automatischer Entzug findet nicht statt. Zwar sieht das ukrainische Recht den Verlust der Staatsbürgerschaft bei freiwilligem Erwerb einer ausländischen vor, dieser wird jedoch erst durch ein spezielles Dekret des ukrainischen Präsidenten wirksam, was in der Praxis selten aktiv betrieben wird.

Kann ich als ukrainischer Doppelstaatler in die Ukraine reisen?

Ja. Aus Sicht der Ukraine sind Sie weiterhin ausschließlich ukrainischer Staatsbürger. Sie müssen daher bei der Einreise in die Ukraine Ihren ukrainischen Pass vorlegen. Bitte beachten Sie jedoch die kriegsbedingten Ausreisebeschränkungen für Männer im wehrpflichtigen Alter.

Aviso Legal

Descargo de responsabilidad: PassKlar es una plataforma educativa automatizada impulsada por IA que proporciona resúmenes generalizados de marcos legales públicos (StAG). No proporciona asesoramiento legal vinculante según la Ley alemana de Servicios Jurídicos (RDG). Para evaluaciones legales individuales, consulte siempre a un abogado de inmigración certificado (Fachanwalt für Migrationsrecht) o a su oficina local de extranjería (Ausländerbehörde).

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