Untätigkeitsklage bei Einbürgerung: Kosten & Ablauf
Статус інформації: Перевірено з реформами StAG 2026
Перевірено на відповідність законодавчим рамкам 2026 року.
Die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen dauert in vielen deutschen Städten oft Monate oder sogar Jahre. Wenn die Behörde Ihren Antrag ohne zureichenden Grund länger als drei Monate nicht bearbeitet, können Sie eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO erheben.
Ablauf der Untätigkeitsklage:
1. Ablauf der 3-Monats-Frist ab Antragstellung oder Widerspruch.
2. Einreichung der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.
3. Das Gericht setzt der Behörde eine Frist zur Entscheidung oder entscheidet selbst über den Anspruch.
Kosten und Kostenerstattung: Grundsätzlich trägt die Behörde die Verfahrenskosten, wenn kein hinreichender Grund für die Verzögerung vorlag. Liegt die Verzögerung an Überlastung oder fehlenden Dokumenten, kann das Kostenrisiko variieren. Lassen Sie Ihren Fall daher vorab kostenfrei anwaltlich prüfen.
Часті запитання (FAQ)
Wann kann man eine Untätigkeitsklage einreichen?
Eine Untätigkeitsklage kann eingereicht werden, wenn seit dem vollständigen Einreichen des Einbürgerungsantrags mehr als 3 Monate vergangen sind und die Behörde keine Entscheidung getroffen hat.
Wer zahlt die Kosten für die Untätigkeitsklage?
Wenn die Behörde die Verzögerung selbst verschuldet hat, muss sie die Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Правове застереження
Відмова від відповідальності: PassKlar — це автоматизована освітня платформа на базі штучного інтелекту, яка надає узагальнені огляди державних правових норм (StAG). Вона не надає юридично обов'язкових юридичних консультацій відповідно до Закону Німеччини про юридичні послуги (RDG). Для індивідуальної правової оцінки завжди звертайтеся до сертифікованого міграційного адвоката (Fachanwalt для Migrationsrecht) або до місцевого Відомства у справах іноземців (Ausländerbehörde).