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Rechtsbehelf

Untätigkeitsklage bei Einbürgerung: Kosten & Ablauf

10.06.2026 6 Min. Lesezeit PassKlar Redaktion

حالة المعلومات: تم التحقق منها بموجب تعديلات StAG 2026

تم فحصها للتوافق مع تغييرات الإطار القانوني لعام 2026.

المصدر: الجريدة القانونية الاتحادية (BGBl.)

Die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen dauert in vielen deutschen Städten oft Monate oder sogar Jahre. Wenn die Behörde Ihren Antrag ohne zureichenden Grund länger als drei Monate nicht bearbeitet, können Sie eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO erheben.

Ablauf der Untätigkeitsklage:

1. Ablauf der 3-Monats-Frist ab Antragstellung oder Widerspruch.

2. Einreichung der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.

3. Das Gericht setzt der Behörde eine Frist zur Entscheidung oder entscheidet selbst über den Anspruch.

Kosten und Kostenerstattung: Grundsätzlich trägt die Behörde die Verfahrenskosten, wenn kein hinreichender Grund für die Verzögerung vorlag. Liegt die Verzögerung an Überlastung oder fehlenden Dokumenten, kann das Kostenrisiko variieren. Lassen Sie Ihren Fall daher vorab kostenfrei anwaltlich prüfen.

الأسئلة الشائعة (FAQ)

Wann kann man eine Untätigkeitsklage einreichen?

Eine Untätigkeitsklage kann eingereicht werden, wenn seit dem vollständigen Einreichen des Einbürgerungsantrags mehr als 3 Monate vergangen sind und die Behörde keine Entscheidung getroffen hat.

Wer zahlt die Kosten für die Untätigkeitsklage?

Wenn die Behörde die Verzögerung selbst verschuldet hat, muss sie die Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

تنبيه قانوني

إخلاء المسؤولية: PassKlar هي منصة تعليمية مؤتمتة تعتمد على الذكاء الاصطناعي وتقدم ملخصات عامة للأطر القانونية العامة (StAG). ولا تقدم استشارات قانونية ملزمة قانونًا بموجب قانون الخدمات القانونية الألماني (RDG). للحصول على تقييمات قانونية فردية، استشر دائمًا محامي هجرة معتمد (Fachanwalt für Migrationsrecht) أو دائرة الأجانب المحلية (Ausländerbehörde).

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